Unsere Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, die Achtung von Menschenrechtsstandards und Umweltaspekten im eigenen Geschäftsbereich und in Lieferketten zu wahren. Im Rahmen des LkSG veröffentlichen wir unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt. Unsere Grundsatzerklärung gibt einen Überblick über den Umsetzungsstand unserer Maßnahmen sowie die Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten, mit denen wir den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards entlang unserer Lieferketten unterstützen.
Aktuelle Grundsatzerklärung.
Was regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Einzelnen?
Das Gesetz regelt erstmalig die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den globalen Lieferketten. Unternehmen müssen u.a. eine Risikoanalyse bei ihren direkten Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen und in ihrem eigenen Geschäftsbereich vornehmen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen setzen und einen Beschwerdemechanismus etablieren. Das Gesetz ist ein bedeutender Meilenstein, da wirksame Fortschritte in Lieferketten nur dann erzielt werden können, wenn Unternehmen und politische Entscheidungsträger:innen auf ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung und Sorgfaltspflichten hinarbeiten.
