NUR NUR NATUR
Entdecke vom 12.10. bis zum 17.10. ausgewählte NUR NUR NATUR Produkte mit bis zu 28 % Preisvorteil.
NUR NUR NATUR Obst & Gemüse.
Es gibt auch frisches Obst und Gemüse von NUR NUR NATUR – und zwar Naturland zertifiziert. Wann die Produkte in der Regel verfügbar sind, kannst du im Text unter den Produktbildern nachlesen.
Der Großteil unserer NUR NUR NATUR Produkte ist Naturland zertifiziert – erkennbar am Naturland Logo auf der Verpackung.
Naturland ist mit 6.500 Bio-Betrieben in Deutschland und Österreich und mit weltweit über 125.000 Bio-Landwirt:innen in ca. 60 Ländern der größte internationale Bio-Verband aus Deutschland. Naturland Landwirte und Partner müssen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen, sondern auch die Naturland Richtlinien. Die Naturland Richtlinien gehen teilweise über die EU-Öko-Verordnung hinaus und decken sowohl soziale als auch ökologische Kriterien ab. Eine Übersicht aller Naturland-Richtlinien findet Ihr direkt auf der Naturland Webseite unter www.naturland.de. Zudem wollen wir euch ausgewählte Anforderungen aus der Richtlinie für die Erzeugung (Naturland Richtlinie für die Erzeugung) vorstellen:
Damit ein Produkt mit dem Naturland Zeichen gekennzeichnet werden kann, müssen umfangreiche Anforderungen erfüllt werden. Naturland unterscheidet zwischen Richtlinien, welche für die landwirtschaftliche Erzeugung von Rohstoffen gelten wie z. B. Richtlinien für den Ackerbau, die Tierhaltung und den Obst- und Gemüseanbau sowie Richtlinien, welche für die Lebensmittelverarbeitung gelten z. B. für die Herstellung von Brot, Milchprodukten oder Wurst. Gemeinsam haben diese Richtlinien, dass Naturland einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Daher werden neben Qualitätskriterien auch verpflichtende soziale und ökologische Anforderungen abgedeckt. Bei Naturland haben soziale und ökologische Anforderungen denselben Stellenwert und werden daher beide betrachtet.
Mit der Einbeziehung sozialer Anforderungen geht Naturland über die EU-Öko-Verordnung hinaus, da diese keine sozialen Kriterien umfasst. Mehr zu sozialen Anforderungen von Naturland: Weltweit einheitliche Sozialrichtlinien.
Die ökologischen Anforderungen innerhalb der Naturland Richtlinien basieren auf der EU-Öko-Verordnung d.h. jeder landwirtschaftliche Betrieb und jeder Verarbeitungsbetrieb erfüllen mindestens die gesetzlichen Bio-Anforderungen. In einigen Bereichen gehen die Naturland Richtlinien jedoch über die gesetzlichen Bio-Anforderungen hinaus. Mehr zu ökologischen Anforderungen von Naturland: Strengere Bio-Richtlinien als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Richtlinien von Naturland basieren auf der EU-Öko-Verordnung und gehen in einigen Bereichen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Beispielsweise in diesen:
Wasseranforderungen:
Naturland fordert in Ländern, die von Wasserrisiken betroffen sind Maßnahmen für eine effiziente Wassernutzung wie z. B. dem Einsatz wassersparender Bewässerungssysteme und der Erstellung eines Wassermanagementplans. Als Grundlage für die Bewertung der Wasserrisiko-Gebiete dient der Aqueduct Water Risk Atlas mit dem Indikator Water depletion (Version 4.0) (siehe https://wri.org/applications/aqueduct/water-risk-atlas). Naturland stuft Gebiete mit Stufe 3 (Medium-high), 4 (High) und 5 (Extremely high) oder Gebiete die gemäß Köppen-Geiger Klimaklassifikation (Indikator BWh) (Köppen-Geiger Klimaklassifikation) in einem Wüstengebiet liegen als Gebiete mit Wasserrisiken ein.
Düngemittel:svde
Naturland begrenzt die verwendete organische Gesamtdüngermenge im Gemüse-, Obst und Ackerbau, um den Nitrateintrag ins Grundwasser zu reduzieren. Gesetzlich ist die Gesamtdüngermenge nicht begrenzt. Mehr unter: Begrenzung der organischen Gesamt-Düngermenge.
Leguminosenanbau:
Naturland verpflichtet Ackerbaubetriebe zu dem Anbau eines Mindestanteils an Leguminosen, um den Boden auf natürliche Weise mit Stickstoff anzureichern. Gesetzlich wird kein Mindestanteil vorgeschrieben, sondern ausschließlich ein angemessener Anteil an Leguminosen. Mehr unter: Verpflichtender Anbau von Leguminosen.
Tierwohlkontrollen:
Naturland führt auf Basis einer Tierwohl-Checkliste über die EU-Öko-Verodnung hinausgehende Tierwohlkontrollen durch. Mehr unter: Zusätzliche unabhängige Tierwohlkontrollen.
Sozialrichtlinien:
Naturland fordert weltweit die Einhaltung einheitlicher Sozialrichtlinien von Erzeuger- und Verarbeitungsbetrieben. Soziale Kriterien werden in der EU-Öko-VO nicht vorgesehen. Mehr unter: Weltweit einheitliche Sozialrichtlinien.
Naturland war 2005 der erste Öko-Verband, der Sozialrichtlinien einführte. Mit der Einbeziehung sozialer Anforderungen geht Naturland über die EU-Öko-Verordnung hinaus, da diese keine sozialen Kriterien umfasst. Seit 2016 wird deren Einhaltung jährlich in den Betrieben überprüft. Die Sozialrichtlinien basieren auf der Menschenrechtscharta und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Darin werden Aspekte wie z.B. der Ausschluss von Zwangsarbeit, der Ausschluss von Diskriminierung aufgrund der Ethnie oder des Geschlechts und das Recht auf Versammlungsfreiheit abgedeckt. Diese Sozialrichtlinien gelten weltweit für alle Naturland Mitglieder. Das umfasst die landwirtschaftlichen Betriebe als auch die Verarbeitungsbetriebe. Innerhalb der Kontrollen setzt Naturland zusätzliche risikobasierte Schwerpunkte. Länder, die auf Basis der BSCI Country Risk Classification sowie Erfahrungswerten aus vorherigen Kontrollen, ein erhöhtes Risiko aufweisen, werden noch tiefgehender in Bezug auf das vorliegende Risikothema überprüft.
Mehr Informationen unter: https://www.naturland.de/images/01_naturland/documents/Naturland-Richtlinien_Auszug-Soziale-Verantwortung.pdf
Alle Unternehmen, die in Besitz der Naturland Ware kommen und Veränderungen am Produkt vornehmen oder als Inverkehrbringer agieren, müssen nach den Naturland Richtlinien zertifiziert sein. Das sind in der Regel die Landwirte, die Verarbeiter und Händler. Naturland verfügt durch die Zertifizierung über die notwendigen Informationen wie z. B. Name der Landwirte, des Verarbeiters und des Händlers sowie Produktionsstandorte, Rohstoffmengen und den Namen des Endprodukts, um den Weg des Rohstoffs vom Landwirten über den Verarbeiter bis hin zum Händler nachvollziehbar zu machen. Naturland hat zudem ein System für Produktfreigaben. Darüber werden Rezepturen und Rohwarenherkünfte erfasst und vor der Produktherstellung geprüft. Die Produkte mit den dazugehörigen Rohwarenlieferanten werden in der Naturland Zertifizierungsdatenbank erfasst. In der jährlichen Zertifizierungskontrolle wird dann in allen Bereichen (Erzeugung, Verarbeitung, Handel) der Warenfluss und die Rückverfolgbarkeit von einer unabhängigen Kontrollstelle stichprobenartig überprüft.
Seit 2026 ist laut EU-Öko-Verordnung der Weidegang für Milchkühe verpflichtend – bei Naturland gehört er jedoch schon seit rund 40 Jahren zum Standard. Wenn pro Milchkuh oder Mutterkuh nur wenig Weidefläche zur Verfügung steht, müssen Naturland Betriebe im Sommer zusätzlich frisches Grünfutter wie z. B. Gras, Klee und Kräuter im Stall anbieten. Laut EU-Öko-Verordnung muss im Sommer zwar Weidegang angeboten werden; ob der Weidegang jedoch ausreicht, um die Tiere mit ausreichend frischem Gras zu versorgen, wird nicht betrachtet. Zusätzliches frisches Grünfutter im Sommer im Stall sieht die EU-Öko-Verordnung nicht verpflichtend vor. Das zusätzliche Grünfutter im Stall von Naturland Betrieben unterstützt das typische Fressverhalten: Kühe sind Wiederkäuer, die viele kleine Mahlzeiten über den Tag verteilt aufnehmen, langsam kauen und ihr Futter gründlich einspeicheln. Frisches Grünfutter wie Gras, Klee und Kräuter fördern dieses natürliche Verhalten, sorgen für eine gesunde Verdauung und tragen entscheidend zum Wohlbefinden der Tiere bei. Wichtig ist zudem, dass das frische Grünfutter den Naturland Anforderungen entspricht. Bei dem Anbau des Grünfutters müssen die Naturland Richtlinien eingehalten werden. Das bedeutet u. a. dass die organische Gesamtdüngermenge im Ackerbau beschränkt ist und ein Mindestanteil an Leguminosen angebaut werden muss. Mehr unter: Begrenzung der organischen Gesamt-Düngermenge und Verpflichtender Anbau von Leguminosen.
Naturland zertifiziertes Futter muss u. a. folgende Anforderungen erfüllen:
Rind, Schwein, Geflügel:
Herkunft: Mindestens 50% des Futters muss vom eigenen Betrieb oder einem anerkannten und regionalen Naturlandkooperationsbetrieb kommen. Mehr unter: Anforderungen an die Futterherkunft.
Anbaubedingungen: Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Verzicht auf chemisch synthetische Pflanzenschutzmittel und Düngemittel im Bio-Anbau fordert Naturland den verpflichtenden Anbau von Leguminosen (z. B. Ackerbohne, Kleegras) in der Fruchtfolge auf mindestens 20% der Ackerfläche Mehr unter: Verpflichtender Anbau von Leguminosen. Darüber hinaus begrenzt Naturland die Gesamtdüngermenge im Ackerbau. Mehr unter: Begrenzung der organischen Gesamt-Düngermenge.
Futtermittelverarbeitung: Naturland Mischfutter (zusammengesetzt aus verschiedenen Rohstoffen) dürfen nur in Anlagen hergestellt werden, die ausschließlich Öko-Futter produzieren, sodass eine Vermischung mit konventionellen Produkten ausgeschlossen wird. Die EU-Öko-Verordnung hat hierzu beispielsweise keine Vorgaben. Darüber hinaus müssen Produktionsprozesse so gestaltet sein, dass die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe jederzeit gewährleistet sind.
Kontrollen: Die landwirtschaftlichen Betriebe (die das Futter erzeugen) sowie die Verarbeitungsbetriebe (die das Futter mischen) werden einmal jährlich von unabhängigen Öko-Kontrollstellen auf die Einhaltung der Naturland Richtlinien hin überprüft.
Fisch:
Zudem schont Naturland die weltweiten Fischbestände und die Ökosysteme der Meere, da für die Futtermittelproduktion keine Fische eigens gefangen werden. Fischmehl und Fischöl stammen aus Nebenprodukten der Speiseverarbeitung.
Bei Naturland wird das Tierwohl mit einer zusätzlichen Tierwohl‑Checkliste geprüft, bei der vor allem Indikatoren direkt am Tier bewertet werden, etwa der Body Condition Score. Entscheidend ist nicht nur die Einhaltung von Mindeststandards, sondern ob es den Tieren objektiv gut geht, sichtbar an Verhalten, Gesundheit und Haltungsumgebung. Speziell von Naturland geschulte Kontrolleure beurteilen dabei nicht nur die Einhaltung von Mindeststandards wie Stallfläche, Auslauf oder Einstreu, sondern auch das Wohlbefinden der Tiere anhand festgelegter, tierbezogener Indikatoren: Mit einer Checkliste werden Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand der Tiere sowie Stall, Weide, Futter- und Wasserversorgung überprüft. Die Tierwohlkontrolle erfolgt immer gemeinsam mit der Betriebsleitung.
Die Naturland‑Tierwohlbeurteilung orientiert sich an sechs Kernfragen:
- Sind die Tiere gut ernährt?
- Sind sie gepflegt?
- Sind sie gesund und frei von Verletzungen?
- Sind Fütterung, Tränken, Stall, Auslauf und Weide in Ordnung?
- Liegen die Tierverluste unter dem Grenzwert?
- Bei Schweinen und Geflügel: Sind die Schlachtbefunde unauffällig?
Diese umfassende Prüfung geht über die EU‑Bio‑Kontrolle hinaus, da Stall und Tiere immer detailliert begutachtet werden.
Fisch:
Naturland kontrolliert das Wasser neben gängigen Wasserparametern auf das Vorkommen von Algen und Quallen, die für Lachse gesundheitsschädlich sein können. So lassen sich mögliche Risiken frühzeitig erkennen und gute Bedingungen für die Lachse sicherstellen.
Das Kükentöten ist seit Januar 2022 in Deutschland gesetzlich veboten. Bei Naturland werden alle männlichen Küken aus Legehennenhaltung ökologisch aufgezogen. Die Aufzucht erfolgt direkt auf dem Betrieb oder einem anderen Kooperationsbetrieb. Das umfasst z. B. die Versorgung mit Bio-Futter oder die allg. ökologischen Haltungsbedingungen, die strenger sind als konventionelle Tierhaltung. Darüber hinaus werden die männlichen Tiere oftmals in Hahngruppen und nicht zwingend mit den Hennen zusammen gehalten. Die EU-Bio-Verordnung regelt nicht, wie Bruderhähne aufgezogen werden müssen. Eine Aufzucht unter konventionellen Bedingungen ist somit ebenfalls möglich. Darüber hinaus lässt die EU-Verordnung die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung vor dem Schlupf zu. Eier mit männlichen Küken werden meist am 12. Bruttag vor dem Schlupf aussortiert. Bei Naturland ist dieses Verfahren aktuell nicht zugelassen.
Bei der Haltung von Legehennen setzt Naturland deutlich strengere Maßstäbe als die EU‑Öko‑Verordnung. Neben dem strukturiertem Stall (EU-Bio-Anforderung), indem Hennen über verschiedene Funktionsbereiche wie erhöhte Sitzstangen, Scharrzonen, Rückzugsbereiche und gut zugängliche Futter‑ und Tränkeplätze verfügen, ist der ständige Auslauf nach Draußen bei Naturland Pflicht. Überdachte Auslaufbereiche sind vorgeschrieben, damit die Tiere ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben können und dabei vor Regen, Wind und starker Sonne geschützt sind. Diese Überdachung schreibt die EU-Öko-Verordnung nicht vor, wodruch die Tiere bei solchen Wetterphasen keinen gesicherten Auslauf haben. Durch diese Vorgaben stellt Naturland sicher, dass Legehennen mehr Struktur, mehr Bewegung und mehr natürliche Verhaltensmöglichkeiten erhalten als nach EU‑Bio‑Standard.
Naturland geht in der Tierhaltung weit über die EU‑Bio‑Mindeststandards hinaus, weil in den Naturland Richtlinien strengere, konkretere und umfassendere Vorgaben voraussgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem verbindlicher Auslauf [mehr unter: Ganzjähriger Auslauf auf begrünten Freiflächen und im Wintergarten] und eine naturnahe Fütterung, die stärker auf Frischfutter und die individuelle Tiergesundheit ausgerichtet ist. Mehr unter: Frisches Gras im Sommer. Zusätzlich prüft Naturland min. einmal im Jahr die Einhaltung der Vorgaben mit einer extra Tierwohlkontroll-Checkliste. Mehr unter: Zusätzliche unabhängige Tierwohlkontrollen. Die Kontrolleure sind speziell von Naturland geschult, um Tierwohl und Tiergesundheit fachkundig zu beurteilen und Probleme sicher zu erkennen.
In der ökologischen Tierhaltung bei Naturland spielen Herkunft und Zusammensetzung des Futters eine zentrale Rolle. Die Eigenversorgung mit betriebseigenem Futter ist anzustreben. Naturland Betriebe, die Tiere halten, müssen mind. 50% des Futters selbst erzeugen oder von anerkannten und regionalen Naturland Kooperationsbetrieben beziehen. Kooperationsbetriebe sind Betriebe, die im Rahmen einer von Naturland genehmigten vertraglichen Vereinbarung Futter anbauen und einem tierhaltenden Naturland Betrieb zur Verfügung stellen. Der Naturland Betrieb gibt im Gegezug Mist aus der Tierhaltung ab, sodass dieser auf den Flächen ausgebracht wird, auf denen das Futter angebaut wurde. Dabei muss das Verhältnis von Futter zu Mist zueinander passen. Die Zusammenarbeit zwischen dem tierhaltenden Naturland Betrieb und dem Kooperationsbetrieb wird vertraglich geregelt und von Naturland genehmigt. Also in Kürze bedeutet das: Ein Betrieb liefert Futter, der andere liefert den Mist zurück als Dünger für die Futterflächen. Mit dieser Anforderung geht Naturland bei Schweinen und Geflügel über die gesetzlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung hinaus. Diese fordert nämlich, dass bei Schweinen und Geflügel nur 30% der Futtermittel vom Betrieb selbst oder aus der Region stammen müssen.
Neben chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sind auch chemisch-synthetische Düngemittel im EU-Bio-Anbau verboten, deshalb wird hier mit organischen Düngern gearbeitet, um den Nährstoffbedarf – zum Beispiel an Stickstoff, den Pflanzen zum gesunden Wachstum brauchen - zu decken. Organische Dünger wie Kompost oder Mist sind natürliches „Pflanzenfutter“, sie geben dem Boden Nährstoffe sowie organische Substanz zurück und fördern so das Pflanzenwachstum. Naturland Betriebe dürfen neben der Verwendung von bspw. Kompost und Mist auch organischen Dünger zukaufen. Die Gabe von Dünger ist wichtig für die Verbesserung der Humusversorgung, der Förderung des Bodenlebens und dem Ausgleich von Nährstoffverlusten. Anders als in der EU-Öko-Verordnung begrenzt Naturland jedoch die Gesamtmenge an organischem Dünger, um das Grundwasser vor einer zu hohen Nitratbelastung zu schützen.
Gemüseanbau:
Im Freiland-Gemüsebau darf die Stickstoffdüngung 110 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der gemüsebaulich genutzten Flächen nicht übersteigen.
Obstanbau:
Die Gesamtmenge der eingesetzten Stickstoffdünger darf 90 kg N/ha Obstfläche und Jahr nicht überschreiten.
Ackerbau:
Ein Naturland Betrieb, der eigene Tiere hält, darf nur so viel organischen Dünger zukaufen, dass die gesamte Düngermenge 1,4 DE/ha (≈ 112 kg N/ha) und Jahr nicht überschreitet. Pro Hektar und Jahr dürfen höchstens 0,5 DE (≈ 40 kg N/ha und Jahr) in Form von zugekauftem organischem Dünger (z. B. Mist oder Gülle) auf den Betrieb gebracht werden.
Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für das Wachstum von Pflanzen. Im ökologischen Landbau wird bewusst auf chemisch-synthetische Dünger verzichtet, die den Boden schnell mit Stickstoff versorgen. Stattdessen kommen organische Dünger zum Einsatz. Diese können jedoch in zu großen Mengen Grundwasser und Gewässer belasten. Deshalb sind Fruchtfolge und Leguminosen zentrale Faktoren des ökologischen Boden-Nährstoffmanagements. Fruchtfolge bedeutet, dass auf derselben Fläche jährlich wechselnde Kulturen (Pflanzen) angebaut werden. Dieser geplante Wechsel schützt vor Nährstoffverarmung, beugt Krankheiten vor und erhält langfristig die Bodenfruchtbarkeit. Innerhalb dieser Fruchtfolge spielen Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Ackerbohne, Erbse, Klee, Luzerne oder Kichererbse eine Schlüsselrolle. Sie binden den Stickstoff aus der Luft im Boden und machen ihn für nachfolgenden Kulturen verfügbar. Gleichzeitig verbessern ihre tiefreichenden Wurzeln die Bodenstruktur, fördern die Humusbildung und erhöhen die Bodenfruchtbarkeit langfristig.
Mit dem verpflichtenden Anteil von 20 Prozent geht Naturland über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und stellt sicher, dass der Boden natürlich mit Nährstoffen versorgt ist. In der EU-Öko-Verordnung ist kein Mindestanteil an Leguminosen vorgeschrieben, sondern lediglich ein "angemessener Anteil".
Naturland schützt das Trinkwasser, indem die Gesamtdüngermenge streng begrenzt wird. So erhalten Pflanzen ausreichend Nährstoffe, ohne dass überschüssiger Stickstoff oder Phosphor ins Grundwasser gelangt. Da chemisch‑synthetische Dünger im EU‑Bio‑Anbau grundsätzlich verboten sind, arbeiten auch Naturland Betriebe ausschließlich mit organischen Düngern, die den Nährstoffbedarf der Pflanzen – etwa an Stickstoff für ein gesundes Wachstum – gezielt decken. Anders als im EU-Bio-Anbau begrenzt Naturland jedoch die Gesamtdüngermenge, um eine Überdüngung zu vermeiden. Bei einer Überdüngung können Nährstoffe wie Nitrat oder Phosphor ins Grundwasser versickern oder in Bäche und Seen abgeschwemmt werden. Dort stören sie das ökologische Gleichgewicht, gefährden die Artenvielfalt und führen zu Gewässerverschmutzung.
Gemüseanbau:
Im Freiland-Gemüsebau darf die Stickstoffdüngung 110 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der gemüsebaulich genutzten Flächen nicht übersteigen.
Obstanbau:
Die Gesamtmenge der eingesetzten Stickstoffdünger darf 90 kg N/ha Obstfläche und Jahr nicht überschreiten.
Ackerbau:
Ein Naturland Betrieb, der eigene Tiere hält, darf nur so viel organischen Dünger zukaufen, dass die gesamte Düngermenge 1,4 DE/ha (≈ 112 kg N/ha) und Jahr nicht überschreitet. Pro Hektar und Jahr dürfen höchstens 0,5 DE (≈ 40 kg N/ha und Jahr) in Form von zugekauftem organischem Dünger (z. B. Mist oder Gülle) auf den Betrieb gebracht werden.
Bei Naturland ist die Gesamtbetriebsumstellung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass ein Naturland Betrieb nicht gleichzeitig ökologisch und konventionell wirtschaften kann. Naturland Betriebe müssen zu 100% Bio-Landwirtschaft nach Naturland Richtlinien betreiben. Naturland Betriebe verfolgen somit auf all ihren Flächen und Ställen ein starkes Bio-Konzept, was die Glaubwürdigkeit und Transparenz stärkt. Eine Gesamtbetriebsumstellung vereinfacht die Betriebsführung, da nicht zwischen zwei gegensätzlichen Produktionssystemen unterschieden wird (z. B. bio und konventionell). Zudem können Betriebskreisläufe besser aufeinander abgestimmt werden. Beispielsweise kann der Mist aus der ökologischen Tierhaltung auf den ökologisch bewirtschafteten Feldern ausgebracht werden. Naturland hebt sich mit der Gesamtbetriebsumstellung von der EU-Öko-Verordnung ab, welche eine Teilbetriebsumstellung (bio und konventionell) zulässt. Damit steht Naturland für ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit.
Rind, Schwein, Geflügel:
Bei Naturland wird das Tierwohl mit einer zusätzlichen Tierwohl‑Checkliste geprüft, bei der vor allem Indikatoren direkt am Tier bewertet werden. Entscheidend ist nicht nur die Einhaltung von Mindeststandards, sondern ob es den Tieren objektiv gut geht, sichtbar an Verhalten, Gesundheit und Haltungsumgebung. Speziell von Naturland geschulte Kontrolleure beurteilen dabei nicht nur die Einhaltung von Mindeststandards wie Stallfläche, Auslauf oder Einstreu, sondern auch das Wohlbefinden der Tiere anhand festgelegter, tierbezogener Indikatoren: Mit einer Checkliste werden Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand der Tiere sowie Stall, Weide, Futter- und Wasserversorgung überprüft. Die Tierwohlkontrolle erfolgt immer gemeinsam mit der Betriebsleitung.
Die Naturland Tierwohlbeurteilung orientiert sich an sechs Kernfragen:
- Sind die Tiere gut ernährt?
- Sind sie gepflegt?
- Sind sie gesund und frei von Verletzungen?
- Sind Fütterung, Tränken, Stall, Auslauf und Weide in Ordnung?
- Liegen die Tierverluste unter dem Grenzwert?
- Bei Schweinen und Geflügel: Sind die Schlachtbefunde unauffällig?
Diese umfassende Prüfung geht über die EU‑Bio‑Kontrolle hinaus, da Stall und Tiere immer detailliert begutachtet werden.
Fisch:
Naturland kontrolliert das Wasser neben gängigen Wasserparametern auf das Vorkommen von Algen und Quallen, die für Lachse gesundheitsschädlich sein können. So lassen sich mögliche Risiken frühzeitig erkennen und gute Bedingungen für die Lachse sicherstellen.
Neben chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sind auch chemisch-synthetische Düngemittel im EU-Bio-Anbau verboten, deshalb wird hier mit organischen Düngern gearbeitet, um den Nährstoffbedarf – zum Beispiel an Stickstoff, den Pflanzen zum gesunden Wachstum brauchen - zu decken. Organische Dünger wie Kompost oder Mist sind natürliches „Pflanzenfutter“, sie geben dem Boden Nährstoffe sowie organische Substanz zurück und fördern so das Pflanzenwachstum. Naturland Betriebe dürfen neben der Verwendung von bspw. Kompost und Mist auch organischen Dünger zukaufen. Die Gabe von Dünger ist wichtig für die Verbesserung der Humusversorgung, der Förderung des Bodenlebens und dem Ausgleich von Nährstoffverlusten. Anders als in der EU-Öko-Verordnung begrenzt Naturland jedoch die Gesamtmenge an organischem Dünger (Wirtschaftsdünger tierischen und pflanzlichen Ursprungs sowie zugekaufter Handelsdünger), um das Grundwasser vor einer zu hohen Nitratbelastung zu schützen. Die EU-Öko-Verordnung umfasst lediglich Grenzwerte für Wirtschaftsdünger tierischen Ursprungs.
Gemüseanbau:
Im Freiland-Gemüsebau darf die Stickstoffdüngung 110 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der gemüsebaulich genutzten Flächen nicht übersteigen.
Obstanbau:
Die Gesamtmenge der eingesetzten Stickstoffdünger darf 90 kg N/ha Obstfläche und Jahr nicht überschreiten.
Ackerbau:
Ein Naturland Betrieb, der eigene Tiere hält, darf nur so viel organischen Dünger zukaufen, dass die gesamte Düngermenge 1,4 DE/ha (≈ 112 kg N/ha) und Jahr nicht überschreitet. Pro Hektar und Jahr dürfen höchstens 0,5 DE (≈ 40 kg N/ha und Jahr) in Form von zugekauftem organischem Dünger (z. B. Mist oder Gülle) auf den Betrieb gebracht werden.
Bei Naturland ist die Gesamtbetriebsumstellung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass ein Naturland Betrieb nicht gleichzeitig ökologisch und konventionell wirtschaften kann. Naturland Betriebe müssen zu 100% Bio-Landwirtschaft nach Naturland Richtlinien betreiben. Naturland Betriebe verfolgen somit auf all ihren Flächen und Ställen ein starkes Bio-Konzept, was die Glaubwürdigkeit und Transparenz stärkt. Eine Gesamtbetriebsumstellung vereinfacht die Betriebsführung, da nicht zwischen zwei gegensätzlichen Produktionssystemen unterschieden wird (z. B. bio und konventionell). Zudem können Betriebskreisläufe besser aufeinander abgestimmt werden. Beispielsweise kann der Mist aus der ökologischen Tierhaltung auf den ökologisch bewirtschafteten Feldern ausgebracht werden. Naturland hebt sich mit der Gesamtbetriebsumstellung von der EU-Öko-Verordnung ab, welche unter Umständen eine Teilbetriebsumstellung (bio und konventionell) zulässt. Damit steht Naturland für ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit.
Bei der Haltung von Legehennen setzt Naturland deutlich strengere Maßstäbe als die EU‑Öko‑Verordnung. Neben dem strukturiertem Stall (EU-Bio-Anforderung), in dem Hennen über verschiedene Funktionsbereiche wie erhöhte Sitzstangen, Scharrzonen, Rückzugsbereiche und gut zugängliche Futter‑ und Tränkeplätze verfügen, ist der ständige Auslauf nach Draußen bei Naturland Pflicht. Überdachte Auslaufbereiche sind vorgeschrieben, damit die Tiere ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben können und dabei vor Regen, Wind und starker Sonne geschützt sind. Diese Überdachung schreibt die EU-Öko-Verordnung nicht vor, wodruch die Tiere bei solchen Wetterphasen keinen gesicherten Auslauf haben. Durch diese Vorgaben stellt Naturland sicher, dass Legehennen mehr Struktur, mehr Bewegung und mehr natürliche Verhaltensmöglichkeiten erhalten als nach EU‑Bio‑Standard.
Mehr mehr Mehrwerte unserer Produkte.
Mit NUR NUR NATUR bekommst du qualitativ hochwertige Bio-Produkte, die eine abwechslungsreiche Ernährung leicht machen. NUR NUR NATUR steht für hochwertige Rohstoffe, eine schonende Verarbeitung, ursprüngliche Zutaten, guten Geschmack und höchste Qualität in ihrer natürlichsten Form. Erfahre mehr zu den Mehrwerten der NUR NUR NATUR Produkte:
Nur nur erlesene Zutaten, die wir wirklich brauchen.
Das maximale Geschmackserlebnis erreichen wir durch den Verzicht auf zugesetzte Aromen und geschmacksverstärkende Zutaten. Dabei legen wir Wert auf beste Bio-Qualität und Natürlichkeit. Wir setzen nur die Zutaten ein, die wir wirklich benötigen.
Nur nur schonende Herstellungsverfahren.
Wir lieben den unverfälschten, natürlichen Geschmack unserer Produkte und setzen dafür auf schonende Herstellungsverfahren. Unsere Brote und Joghurts bekommen daher zum Beispiel extra lange Reifezeiten.
Wir fördern eine abwechslungsreiche Ernährung, indem wir auf hohe Vollkornanteile und den Einsatz von Urgetreidearten wie zum Beispiel Emmer, Dinkel und Einkorn achten.
Wir würzen die NUR NUR NATUR-Produkte nicht mit gewöhnlichem Speise- oder Industriesalz, sondern legen den Fokus auf naturbelassene Zutaten wie Meersalz und Steinsalz, die nur die notwendigsten Verarbeitungsschritte durchlaufen haben.
Um die charakteristische rote Farbe von bekannten rötlichen Wurstsorten zu erzielen, verwenden wir keine Nitritpökelsalze. Stattdessen setzen wir auf alternative, natürliche Zutaten wie färbende Lebensmittel (zum Beispiel rote Bete oder Paprika).
Wir verzichten bewusst auf den Einsatz von Enzymen, die die Teigreifung beschleunigen. Unsere Natur-Sauerteigbrote erhalten genügend Zeit, um auf natürliche Weise zu reifen. Die Mikroorganismen im Sauerteig zersetzen den Zucker im Teig und produzieren im Gegenzug Gas und Säure. Dadurch kann das Brot optimal aufgehen und seine Aromen entfalten.
Bei der Raffination wird das Öl mechanisch oder chemisch gereinigt. Wir verzichten auf diese Verfahren, um die wertvollen Inhaltsstoffe (zum Beispiel sekundäre Pflanzenstoffe wie Polyphenole und Vitamin E) und Aromen zu bewahren. Die Öle behalten durch diesen Verzicht ihren ursprünglichen und sortenindividuellen Geschmack. Zudem verwenden wir ausschließlich kaltgepresste Öle. Die Wärmezufuhr im Herstellungsprozess ist bei kaltgepressten Ölen deutlich geringer, sodass der typische Geschmack sowie wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine beibehalten werden können.
Bei der sonst üblichen Homogenisierung von Milch in Molkereiprodukten (Milch, Käse, Joghurt, Quark etc.) werden die Fettkügelchen der Milch unter hohem Druck zerkleinert, damit die Milch nicht aufrahmt. Dieses Verfahren verändert die Struktur der Milch. Mit dem Weglassen dieses Schrittes kommen wir der natürlichen Qualität der Milch wieder ein Stück näher. Zudem wird die Milch nur kurzzeitig moderat erhitzt (Pasteurisierung), ist dadurch besonders frisch und hat zugleich ein verkürztes MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum). Hier wird somit bewusst auf das marktübliche ESL-Verfahren (Extended shelf life) verzichtet. Durch die schonendere Wärmebehandlung schmeckt die Milch noch ursprünglicher.
Du möchtest wissen, was in mir steckt?
- Scanne den QR-Code auf der Verpackung.
- Verfolge unsere Produkte bis zu ihrem Ursprung.
- Erhalte einen besseren Einblick in die Herkunft unserer Produkte.
Der Großteil unserer NUR NUR NATUR Produkte ist Naturland zertifiziert, erkennbar an dem Naturland Logo auf der Verpackung. Für einige dieser Produkte kannst du jetzt auch ganz einfach selbst herausfinden, woher sie kommen. Scanne für mehr Informationen den QR-Code auf der Verpackung ausgewählter NUR NUR NATUR Produkte und erfahre auf unserer Rückverfolgbarkeits-Plattform mehr über die Herkunft deines NUR NUR NATUR Produkts.
Wo unsere Produkte her kommen.
Gemeinsam für mehr Bio im Regal, unsere Landwirt:innen und Verarbeiter:innen machen es möglich. Vom Anbau der Rohstoffe bis zur Herstellung unserer verzehrfertigen Produkte müssen sie strenge Kriterien erfüllen. Lerne einige der beteiligten Naturland Landwirt:innen in unseren Porträts näher kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick.
NUR NUR NATUR ist die hochwertige Bio Marke von ALDI SÜD. Unter dieser Marke bietet ALDI SÜD sorgfältig ausgewählte Produkte in Bio-Qualität auf Fachhandelsniveau, aber zum günstigen Original ALDI Preis an und setzt damit Maßstäbe im Bio-Segment.
Mit der hochwertigen Bio Marke NUR NUR NATUR erweitern wir unser umfangreiches Bio-Sortiment und bieten Produkte an, die hohe Bio-Standards erfüllen.
Den Kern der Marke bilden hochwertige Rohstoffe, schonende Verarbeitung und ursprüngliche Zutaten. Urgetreide, nicht-homogenisierte Milch, nicht-raffinierte und kaltgepresste Öle sowie lange Reifezeiten. NUR NUR NATUR steht für hohe Bio-Qualität in ihrer natürlichsten Form. Geschmacksverstärkende Zutaten, zugesetzte Aromen und überflüssige Zusatzstoffe werden bei NUR NUR NATUR konsequent vermieden.
Dabei ist der Großteil der Produkte Naturland-zertifiziert. Naturland ist der größte internationale Anbauverband für ökologischen Landbau. Die Naturland Zertifizierung umfasst umfangreiche soziale und ökologische Anforderungen an die Produktion von Lebensmitteln und geht in vielen Bereichen über den EU-Bio-Standard hinaus. Erfahre mehr über die Naturland Richtlinien. Dazu gehören unter anderem Regeln für eine effiziente Wassernutzung in von Trockenheit betroffenen Regionen, Begrenzungen von Gesamt-Düngermengen sowie soziale Kriterien wie beispielsweise das Verbot von ausbeuterischer Kinder- oder Zwangsarbeit in Risikoländern, die Zusicherung von Versammlungsfreiheit sowie die Einhaltung von Mindestlöhnen. Darüber hinaus wird mit jedem Naturland zertifizierten Produkt von ALDI SÜD das Naturland Förderprogramm „Für mehr Artenvielfalt“ unterstützt. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir seit 2023 Naturland-Landwirt:innen dabei, mehr Nahrungsquellen für Insekten, mehr Brutstätten für Vögel und mehr Schutzräume für Säugetiere wie Feldhasen zu schaffen. Teilnehmende Naturland-Landwirt:innen erhalten finanzielle Unterstützung sowie Beratung für die Ausweitung ihrer Maßnahmen, die Artenvielfalt fördern. ALDI SÜD zahlt als Partner des Programms für jedes verkaufte Naturland zertifizierte Produkt einen Betrag in einen Fördertopf ein. So können die Landwirt:innen mehr Hecken, Zwischenfrüchte, Altgrasstreifen und Kleegras auf ihren Flächen bereitstellen.
Die Produkte enthalten hochwertige Rohstoffe ohne überflüssige Zusatzstoffe, geschmacksverstärkende Zutaten oder zugesetzte Aromen. Durch ursprüngliche Zutaten und schonende Verarbeitung erzielt ALDI SÜD ausgesprochen naturbelassene Produkte, die über die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung hinausgehen. Zum Vergleich: In konventionellen Lebensmitteln sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen, bei Lebensmitteln, die die EU-Bio-Norm erfüllen, immer noch rund 50. Die Marke NUR NUR NATUR legt Wert auf Natürlichkeit, daher wurde die Anzahl an zugelassenen Zusatzstoffen auf unter 20 beschränkt. Die Bio-Marke setzt auf Urgetreidesorten, bietet erstmals im Discount nicht-homogenisierte Milch und verwendet ausschließlich Meer- und Steinsalz.
