Pfandpflicht für Milch und Milchmischgetränke

Um die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, gilt ab dem 1. Januar 2024 die Pfandpflicht nach §31 des Verpackungsgesetzes. Auch auf Milch und Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern gibt es ab jetzt 25 Cent (oder 0,25 Euro) Pfand.

Um welche ALDI SÜD Produkte geht es?

ALDI SÜD bietet unterschiedliche Milch und Milchmischgetränke an, die aufgrund der genannten Voraussetzungen unter die neue Pfandpflicht fallen. Dazu zählen u.a. folgende Produkte der ALDI SÜD Eigenmarke Milsani:

  • Milch Drinks à 500ml
  • Trinkjoghurts à 500g
  • High Protein Drinks
  • Kaffeedrink à 1l
  • regionale Milchartikel

Ausgenommen von der Pfandpflicht ist beispielsweise Milch im Tetrapak.

In unseren Filialen findest du also ab jetzt auf den oben genannten Produkten nach und nach das bekannte Pfandsymbol und erhältst nach dem Verzehr für die Verpackung 25 Cent Pfand. Lege dazu die Flasche wie gewohnt in den Pfandautomaten, ziehe den Bon und lasse ihn an der Kasse auszahlen.

Gut für die Umwelt. Gut für uns.

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