Was ist biologische Landwirtschaft?
In der biologischen Landwirtschaft wird nach fest definierten Grundsätzen gearbeitet. Die Anforderungen an die Bio-Landwirtschaft und die Bio-Lebensmittelwirtschaft sind gesetzlich in der EU-Öko-Verordnung definiert und umfassen Bereiche wie den Anbau und die Tierhaltung aber auch die Verarbeitung und Herstellung von Lebensmitteln. Landwirt:innen und Hersteller:innen, die Lebensmittel nach den Regeln der EU-Öko-Verordnung produzieren, werden durch unabhängige Kontrollstellen kontrolliert und dürfen ihre Produkte mit dem EU-Bio-Logo kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen biologisch und ökologisch?
Kurz gesagt: Es gibt keinen! Biologische Landwirtschaft, ökologische Landwirtschaft oder Ökolandbau sind einfach nur verschiedene Bezeichnungen für die gleiche Form einer alternativen Landwirtschaft.
Sind „ökologisch“ und „biologisch“ gesetzlich geschützte Begriffe?
Ja, denn obwohl es mehrere, parallel gültige Bezeichnungen gibt: Der Gesetzgeber hat eine rechtliche Grundlage geschaffen, um inhaltlich für Sicherheit zu sorgen: „Bio(logisch)“ und „öko(logisch)“ sind geschützte Begriffe gemäß der EU-Öko-Verordnung und besitzen die gleiche Bedeutung. Das garantiert dir, dass die ökologische Landwirtschaft, die biologische Landwirtschaft sowie der Ökolandbau „echte“ Bio-Lebensmittel gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften produzieren.
Welche Vorteile hat die biologische Landwirtschaft für unsere Natur?
Der Ökolandbau folgt den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung, die darauf ausgelegt ist, die Gesundheit von Boden, Pflanzen, Tieren und Menschen zu fördern. Um dies sicherzustellen, werden im biologischen Anbau keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und keine leicht löslichen mineralischen Düngemittel verwendet. Stattdessen setzt man auf alternative Methoden wie den gezielten Einsatz von Nützlingen, abwechslungsreiche Fruchtfolgen, Gründüngung durch den Anbau von Leguminosen und organische Düngemittel wie Mist.
Darüber hinaus gelten gemäß der EU-Öko-Verordnung auch höhere Anforderungen an die Tierhaltung, was für tiergerechtere Haltungsbedingungen sorgt. Dazu gehört, u. a., dass die Tiere regelmäßigen Zugang zu Auslauf und/oder Weideflächen erhalten und ihnen im Stall mehr Platz zur Verfügung steht. Zusätzlich wird Schweinen beispielsweise Wühlmaterial bereitgestellt.¹
Welche Vorschriften regeln die ökologische Landwirtschaft?
Die rechtlichen Grundlagen für den Ökolandbau sind sehr ausführlich und detailliert durch den europäischen Gesetzgeber definiert. Folgende Anforderungen in den Bereichen Umwelt und Artenvielfalt regelt die EU-Öko-Verordnung:
- Es dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden.
- Es wird auf leichtlösliche mineralische Stickstoffdüngemittel verzichtet, die in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen.
- Der Ökolandbau strebt geschlossene Nährstoffkreisläufe an: Im landwirtschaftlichen Betrieb selbst erzeugte Nährstoffe wie Mist und Gülle werden auf die bewirtschafteten Flächen ausgebracht und können von den Pflanzen als organischer Dünger problemlos aufgenommen werden.
- Nahezu ganzjährig bedecken Zwischenfrüchte und Untersaaten die Böden, was Bodenerosion oder Auslaugung verhindert.
- Die biologische Landwirtschaft schreibt vielfältige Fruchtfolgen mit Zwischenfruchtanbau vor. Zusammen mit dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel fördert dies die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren.
- Beim Anbau von Obst, Getreide und Gemüse ist der Einsatz von Pestiziden streng geregelt. Dafür gibt es sogenannte Positiv-Listen, auf denen aufgeführt ist, welche Stoffe für die ökologische Landwirtschaft und Produktion zugelassen sind. Stoffe, die nicht ausdrücklich auf diesen Listen stehen, dürfen auch nicht verwendet werden.
Folgende Anforderungen sind im Bereich der Nutztierhaltung in der EU-Öko-Verordnung reguliert:
- Die Tiere haben im Stall mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben und Zugang zu einem Freigelände in Form von Auslauf und/oder Weidegang. Zudem erhalten sie – vorrangig selbst erzeugtes – ökologisches und gentechnikfreies Futter.
- Der Viehbesatz ist in der biologischen Landwirtschaft streng an die bewirtschaftete Ackerfläche eines Betriebes gebunden und somit begrenzt.
Auch in der Verarbeitung und Herstellung von Lebensmitteln definiert die EU-Öko-Verordnung Anforderungen:
- Die Verwendung von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen wird durch das Gesetz stark begrenzt. In der EU sind für die Herstellung von Lebensmitteln 320 Zusatzstoffe erlaubt. Hersteller von Bio-Lebensmittel dürfen davon nur 56 Zusatzstoffe verwenden, die auf expliziten Positivlisten aufgeführt werden. Zutaten aus oder durch genveränderte Organismen sind ebenso verboten.²
Wann darf sich ein Betrieb Bio nennen? Wer kontrolliert das?
Bio-Betriebe erfüllen mindestens die strengen Auflagen der EU-Öko-Verordnung, damit ihre Produkte das EU-Bio-Logo tragen dürfen. Sie müssen sich bei anerkannten, unabhängigen Öko-Kontrollstellen anmelden und kontrollieren lassen – so legt es die EU-Öko-Verordnung fest. Landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe, die Bio-Artikel verarbeiten, importieren oder verkaufen, werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. So wird sichergestellt, dass die Bestimmungen dauerhaft eingehalten werden. Erfahre mehr über die Qualitätsstandards für unsere Produkte.
Mythos oder Wahrheit – der Bio-Faktencheck.
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