Handel braucht Wandel
Mit den Einkaufsgewohnheiten haben sich in den vergangenen Jahren auch die Anforderungen an stationäre Handelsflächen enorm verändert. Wichtige Treiber sind der demographische Wandel, die fortschreitende Urbanisierung, gewandelte Kundenwünsche und der Wettbewerb mit dem Online-Handel.
Hinzu kommen lokale Aspekte: Infrastrukturelle Anforderungen und kommunale Auflagen gewinnen zunehmend Einfluss auf die Entwicklungs- und Zukunftsfähigkeit einzelner Handelsstandorte. Verfügbare Flächen und die Lage sind entscheidend.
Flächenbedarf
Der Wandel schreitet voran. Niedrige Regalhöhen für barrierearmes Einkaufen und breitere Gänge für eine effiziente Filial-Logistik sind mittlerweile ebenso Standard wie ein nachhaltiges Ladendesign, das den Fokus auf saisonale und regionale Lebensmittel sowie Bio-Produkte legt. Da hierzu entsprechende Flächen benötigt werden, lässt sich eine zeitgemäße Nahversorgung auf Geschossflächen ab 1.100 Quadratmetern bzw. Verkaufsflächen über 800 Quadratmetern realisieren.
Um den stationären Handel und die flächendeckende Nahversorgung dauerhaft zu sichern, möchten wir unsere Standorte zukunftsfähig weiterentwickeln. Für Neubauten oder Erweiterungen bestehender Filialen streben wir eine Geschossfläche von rund 1.800 Quadratmetern bzw. eine Verkaufsflächengröße von rund 1.100 Quadratmetern an.
Dieser Rahmen bietet uns Raum für einen zeitgemäßen Einzelhandel sowie die Möglichkeit, unsere Standorte baulich und energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Wichtig: Die Verkaufsflächenerweiterung dient nicht dazu, das Sortiment zu vergrößern.
Je besser ein Filialstandort kommunalen Ansprüchen und lokalen Kundenbedürfnissen entspricht, desto größer sind infrastruktureller Mehrwert und wirtschaftlicher Erfolg. Entscheidend ist, inwiefern rechtliche Rahmenbedingungen eine Ausbalancierung von Anforderung und Angebot unterstützen oder erschweren.
In diesem Zusammenhang bedeuten die Festsetzungen zum großflächigen (Lebensmittel-)Einzelhandel im Rahmen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und zur Landesplanung regelmäßig eine Herausforderung. Vor allem der für den Lebensmitteleinzelhandel relevante Atypiknachweis erweist sich in der Praxis immer wieder als Hemmnis, da Unklarheit bezüglich einer rechtssicheren Anwendung dieses Ermessensspielraums herrscht.
Die bestehende Unsicherheit ließe sich durch eine rechtssichere und eindeutige Atypik-Regelung für den Lebensmitteleinzelhandel innerhalb der Baunutzungsverordnung beheben: Es sollte klargestellt werden, dass Geschossflächen von mehr als 1.200 Quadratmetern nicht generell negative Auswirkungen auf den bestehenden Handel haben. Ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment bildet ein Kriterium für das Nichtvorliegen einer negativen Auswirkung.
Dieses Verständnis würde gleichermaßen unternehmerischen Interessen sowie auch einer nachhaltigen Raumentwicklung zugutekommen. Darüber hinaus ließe sich so für Unternehmen sowie für Behörden in Kommunen und Landkreisen die erforderliche Klarheit schaffen und damit die gewünschte Sicherheit bieten.
Versorgungsbereiche
Aktuell konzentriert sich die Ansiedlung und Erweiterung von großflächigem Einzelhandel – inklusive Lebensmitteleinzelhandel – aus kommunaler Sicht auf Lagen innerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Das sind im Wesentlichen Innenstädte sowie Stadt- und Stadtteilzentren. Angelehnt am Landesentwicklungsprogramm haben Kommunen für diese Bereiche eigene Einzelhandelskonzepte entwickelt und damit zentrale Versorgungsbereiche mit bestimmten Nutzungsarten und Sortimentsbegrenzungen starr definiert.
Die teilweise Jahrzehnte alten Bestimmungen erschweren heute die Baurechtschaffung für zeitgemäße Handelsflächen. Zudem ist die Flächenverfügbarkeit für neue Ansiedlungen, Erweiterungen oder Modernisierungen innerhalb der ausgewiesenen Lagen stark begrenzt.
Die meisten Menschen wohnen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche, und dort ist auch der Großteil unserer Filialen angesiedelt. Diese Standorte lassen sich jedoch nicht oder nur in sehr aufwendigen Genehmigungsverfahren zukunftsgerecht gestalten, weil die dafür erforderlichen Flächen nur in zentralen Versorgungsbereichen vorgesehen sind. Das schränkt Entwicklungs- und Modernisierungsmöglichkeiten stark ein.
Der neue Landesentwicklungsplan in Baden-Württemberg greift die veränderten Anforderungen an die räumliche Planung auf. So stellt er die Leitplanken für die Raumgestaltung, so dass Entwicklungschancen nutzbar gemacht werden – etwa durch die Schaffung einer sicheren Planungsgrundlage für die Nahversorgung der Zukunft. Diese zeichnet sich insbesondere durch eine Nähe zu den Kunden und deren täglichen Routinen aus. Wo Filialen für möglichst viele Menschen einfach, ohne Umwege oder sogar fußläufig erreichbar sind, lassen sich Zeit und wertvolle Ressourcen sparen.
Räume pragmatisch nutzen
Deshalb sollten neben zentralen Versorgungsbereichen und deren Randlagen auch städtebaulich integrierte Lagen für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nutzbar sein, wenn sie eine enge räumliche und funktionale Verbindung zu Siedlungsbereichen aufweisen. Bayern und Hessen praktizieren dies bereits: In städtebaulich integrierten Lagen mit entsprechender Raumverträglichkeit erlauben die Landesplanungen Verkaufsflächen bis zu 1.200 Quadratmetern für Waren des Nahversorgungsbedarfs.
Das Landesentwicklungsprogramm 5 könnte so den Weg zu einem Update kommunaler Einzelhandelskonzepte bereiten, das
- Anforderungen des Strukturwandels im Einzelhandel berücksichtigt,
- eine flexible und standortspezifische Gestaltung ermöglicht,
- eine verbrauchernahe, dezentrale Nahversorgung nachhaltig sichert.
Projektentwicklung in Pforzheim: Über der ALDI SÜD Filiale entsteht Raum für Betreutes wohnen und eine Kita.
Ländliche Regionen
Eine gute Erreichbarkeit ist einer der wichtigsten Indikatoren für eine funktionierende Nahversorgung. Bundesweit ist für rund drei Viertel der Bevölkerung der nächste Lebensmitteleinzelhandel durchschnittlich rund 1.000 Meter entfernt. Die demographische Entwicklung und der anhaltende Zuzug in urbane Lagen führen dazu, dass sich eine funktionierende und wirtschaftlich tragfähige Nahversorgung in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten nur begrenzt umsetzen lässt.
Die Landesplanung greift diese Entwicklung bereits auf. Sie sieht Ausnahmeregelungen zur Genehmigung von großflächigen Verkaufsflächen vor, wenn sie zur Sicherung der Grundversorgung in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion beitragen. Diesem Schritt müssen jedoch weitere folgen, damit moderne Nahversorgungskonzepte in einem entsprechenden Einzugsgebiet wirtschaftlich, verbrauchernah und mit einer guten Erreichbarkeit umgesetzt werden können.
Eine zeitgemäße Nahversorgung mit guter Erreichbarkeit lässt sich auch in ländlichen Regionen sicherstellen. Vielversprechend ist die Schaffung verkehrsgünstig gelegener und raumplanerisch abgestimmter Knotenpunkte, die Ansiedlungsmöglichkeiten für Nahversorgung bieten. Ihre Einrichtung bündelt zudem Verkehrsströme und stärkt den ländlichen Raum.
One-Stop-Shopping
Mit weiteren Komplementäransiedlungen wie Metzgern, Bäckern, Cafés und Drogeriemärkten wird eine multifunktionale Nahversorgung und ein zusätzlicher Mehrwert für die Bevölkerung geschaffen. So lassen sich Einkäufe und alltägliche Besorgungen an nur einem Standort zeit-, weg- und ressourcensparend erledigen (One-Stop-Shopping). Unsere bundesweit bereits über 550 Stationen umfassende und weiterhin wachsende Ladeinfrastruktur stärkt zudem eine nachhaltige Mobilität am Standort. Mit interkommunalen Konzepten profitieren alle beteiligten Kommunen an der Ansiedlung und der verbesserten Versorgung im ländlichen Raum.
Wie unsere Filialen in Baden-Württemberg mit ihrem Umfeld harmonieren
Neuer Baustein für ein aufstrebendes Wohngebiet
17.11.2023
Knapp 18 Monate nach Baubeginn ist der erste Abschnitt der Projektentwicklung in Sindelfingen-Maichingen fertig. Die ALDI SÜD Filiale ist eröffnet, die darüber liegenden Wohnungen sind im Frühjahr bezugsfertig. Weiterlesen
ALDI SÜD baut weitere Wohnungen für Studierende in Tübingen
Projektseite
In Tübingen vermietet ALDI SÜD an einem Filialstandort bereits 43 Wohnplätze überwiegend an Studierende. Nun wird die Filiale modernisiert. Mit dem Neubau kommen bis 2025 weitere 31 Wohnungen hinzu. Weiterlesen
Waldbronn: 115 Wohnungen für das Ortszentrum
Projektseite
In Waldbronn entwickelt ALDI SÜD einen Filialstandort weiter. Auf einer Gesamtfläche von 12.000 qm entstehen zusätzliche Handelsflächen sowie insgesamt 115 Wohnungen. Die Fertigstellung ist für 2024 geplant. Weiterlesen
Aus wenig Platz viel machen: In Pforzheim baut ALDI SÜD in die Höhe
Projektseite
Der neue Standort verbessert die Nahversorgung im umliegenden Stadtteil, ergänzt das Angebot für Familien mit Kindern und schafft zugleich in innerstädtischer Lage attraktiven Wohnraum für ältere Menschen. Weiterlesen
ALDI SÜD eröffnet neue Filiale in Freiburger Innenstadt
06.04.2023
In der Innenstadt, nicht weit vom Hauptbahnhof hat ALDI SÜD eine kleine, aber feine Filiale eröffnet. Dank flexibler Planung und innovativer Technik kommt der Standort mit nur 700 Quadratmetern Verkaufsfläche aus. Weiterlesen
Richtfest am neuen Nahversorgungszentrum
16.03.2023
Nur 15 Monate nach dem Spatenstich feierte ALDI SÜD am neuen Nahversorgungszentrum in Waldbronn bei Karlsruhe das Richtfest. 2024 soll das Zentrum eröffnen, das Handel und Wohnungen unter einem Dach vereint. Weiterlesen
Wenig Platz, viel Nutzen: ALDI SÜD baut in Pforzheim in die Höhe
15.11.2022
In Pforzheim haben wir mit unseren Partnern und Oberbürgermeister Boch offiziellen Baubeginn gefeiert. Über der neuen Filiale im Erdgeschoss entstehen Stellplätze, 43 Wohnungen und eine Kita. Weiterlesen
Über der Filiale entstehen Wohnungen und ein Spielplatz
07.04.2022
In Sindelfingen bauen wir auf einem 3400 Quadratmeter großen Grundstück 24 teils geförderte Wohnungen, eine Tiefgarage sowie eine Filiale mit Kinderspielplatz auf dem Dach. Die Fertigstellung planen wir Anfang 2024. Weiterlesen
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